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Stillen und Beruf

Stillen und BerufDirekt nach dem Mutterschutz wieder Arbeiten gehen.

Direkt nach dem Mutterschutz wieder Arbeiten gehen, ist bei vielen Frauen keine Frage, sondern leider ein Muss. Bei der Lage des momentanen Arbeitsmarktes, gibt es viele Frauen, die darauf angewiesen sind direkt nach dem Mutterschutz wieder Arbeiten zu gehen. Das muss nicht unbedingt ein Grund sein, das Stillen aufzugeben. Es erfordert gewiss etwas Vorbereitung und Zeit, aber trotzdem ist es in vielen Fällen möglich Berufstätigkeit und Stillen für längere Zeit unter einen Hut zu bringen, auch wenn die meisten Betriebe dies organisatorisch für nicht so einfach halten. Gibt es einen Kühlschrank am Arbeitsplatz ist schon mal die Hälfte geschafft. Kombiniert man das Stillen mit einer Betreuung durch eine andere Person, wie zum Beispiel der Oma, die auf Abruf kommen kann, wird die Sache auch noch mal einfacher. Auch wenn ihr Kind eine Krippe besucht, ist es möglich zu stillen, da die meisten Krippen das Stillen unterstützen und es der Mutter ermöglichen, dieses vor Ort zu tun.


Stillende Frauen sollten
um Milchstauprobleme zu vermeiden
alle drei bis vier Stunden
ihre Milch abpumpen.


Dies nimmt nicht viel mehr Zeit in Anspruch, als der Kollege für seine kleine Zigarettenpause braucht. Falls es irgendwelche Einwände gibt, kann das Argument ja mal in den Raum gestreut werden. Das hilft bestimmt. Ein-bis zweimaliges abpumpen am Arbeitsplatz sollte auch für ihren Vorgesetzten in Ordnung gehen. Falls nicht sollte man ihn mit folgender Aussage konfrontieren. Generell stehen einer stillenden Frau zusätzliche 60 Minuten Stillpause zu oder man hält ihm einfach das Mutterschutzgesetz zweiter Abschnitt §7 unter die Nase. Dort findet man folgendes.

Zweiter Abschnitt Beschäftigungsverbote

§ 7 Stillzeit

(1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird.

(2) Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden.

(3) Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über Zahl, Lage und Dauer der Stillzeiten treffen; sie kann die Einrichtung von Stillräumen vorschreiben.
(4) Der Auftraggeber oder Zwischenmeister hat den in Heimarbeit Beschäftigten und den ihnen Gleichgestellten für die Stillzeit ein Entgelt von 75 vom Hundert eines durchschnittlichen Stundenverdienstes, mindestens aber 0,38 Euro für jeden Werktag zu zahlen. Ist die Frau für mehrere Auftraggeber oder Zwischenmeister tätig, so haben diese das Entgelt für die Stillzeit zu gleichen Teilen zu gewähren. Auf das Entgelt finden die Vorschriften der §§ 23 bis 25 des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191) über den Entgeltschutz Anwendung.

Bei Wikipedia steht geschrieben: “Auch die Europäische Sozialcharta in der Revision vom 3. Mai 1996 beinhaltet in Artikel 8 die Verpflichtungen für die Vertragsparteien, „sicherzustellen, daß Mütter, die ihre Kinder stillen, für diesen Zweck Anspruch auf ausreichende Arbeitsunterbrechungen haben“

Für den Weg nach Hause wird bei einer längeren Fahrzeit ein Behältnis zum Kühlen gebraucht. Wenn man eine Tagesmutter in Anspruch nimmt, ist es sinnvoll, das diese in der Nähe des Arbeitsplatzes wohnt. Ist der Weg nicht so weit, hat man mehr Zeit für das Wesentliche. Zum Abpumpen für unterwegs reicht oft eine einfache Handpumpe. Es ist lediglich darauf zu achten, das diese immer sauber ist. Zu Hause ist es am besten und es geht auch schneller, simultan zu pumpen und zu stillen, das heißt auf einer Seite das Baby und auf der anderen Seite wird gepumpt. Das ist die einfachste Variante.


Durch den
Milchspendereflex,
der durch das Saugen
des Säuglings
hervorgerufen wird,
fließt auch
die andere Seite
mit nur leichtem
Unterdruck.


Um simultan pumpen zu können braucht man eine Pumpe, die auch einhändig zu bedienen ist. Am besten fragt man mal in einer Apoteke nach. Dort gibt es auch oft die Möglichkeit, sich eine Milchpumpe zu leihen. Man sollte aber vorher berechnen, wie lange man vor hat sich eine Pumpe zu leihen, denn über einen längeren Zeitraum lohnt es sich eher, sich selbst eine Pumpe zuzulegen. Für zu Hause fand ich eine elektrische Pumpe zum simultan abpumpen recht praktisch. Ein Überschuß am Milch kann auch in Eiswürfelbeutel gefüllt und eingefroren werden. Sie sollte trotzdem recht schnell verbraucht werden aber so kann man ganz gut portionieren. Ich habe eingefrorene Milch, bei der ich mir nicht sicher war, ob sie nicht schon zu alt ist, immer als Badezusatz verwendet.
 
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